COVID-2019 – neue Richtlienien der Diözese

Amtliches aus der Diözese Bozen-Brixen (Auszüge)
In Absprache mit Landeshauptmann Arno Kompatscher gilt ab sofort und bis auf weiteres in der Diözese Bozen-Brixen, was bereits in der Erzdiözese Trient sowie in anderen Diözesen Italiens verfügt worden ist:

  • Die Kirchen und Kapellen in der Diözese Bozen-Brixen bleiben offen. Allerdings werden alle Gottesdienste ausgesetzt. Die Gläubigen sind eingeladen, die täglichen Gottesdienste über den diözesanen Kirchensender Radio Grüne Welle und über andere Medien mitzufeiern;
  • Verabschiedung von Verstorbenen: Verstorbene sollen nicht mehr daheim aufgebahrt werden, sondern in den dafür vorgesehenen Kapellen am Friedhof. Es wird kein Weihwasser bereitgestellt – stattdessen sollen die Trauernden ein Kreuzzeichen machen und sich vor dem Sarg verneigen. Um Menschenansammlungen zu vermeiden, wird das Totengebet/Seelenrosenkranz daheim in der Familie oder allein gebetet. Die Feier der Verabschiedung findet am Friedhof statt. Die Glocken sollen geläutet werden. Anwesend sind nur die engsten Verwandten (max. 10 Personen), die voneinander einen Abstand von einem Meter halten. Auch Ministranten nehmen nicht daran teil. Die übrigen Trauernden beten daheim, vor allem sobald die Glocken darauf hinweisen, dass nun die Verabschiedung stattfindet (Gebetsvorlage beim Pfarrer erhältlich sowie auf der Homepage der Diözese). Von der Handreichung zur Beileidsbekundung soll abgesehen werden. Der Sterbegottesdienst für die Verstorbenen wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
  • Krankenkommunion und Krankensalbung: Schwerkranke dürfen daheim besucht werden, wenn sie die Kommunion, die Krankensalbung oder den Empfang des Sakramentes der Versöhnung wünschen.
  • Sakrament der Versöhnung: Dieses kann weiterhin gefeiert werden. Allerdings soll darauf geachtet werden, dass zwischen der Person, die beichtet, und dem Priester ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird.
  • alle von der Diözese organisierten Treffen und Veranstaltungen werden abgesagt;
  • die Reisen, die das diözesane Pilgerbüro organisiert hat, finden nicht statt;
  • in den Pfarreien und anderen Einrichtungen dürfen nur Treffen stattfinden bei denen garantiert ist, dass zwischen den Anwesenden ein Sicherheitsabstand von einem Meter eingehalten wird. Ist dies nicht der Fall, darf das Treffen nicht abgehalten werden.

Diesen Maßnahmen fügt der Diözesanbischof Ivo Muser folgende Überlegungen hinzu:
„Ich bitte darum, dass alle Gläubigen unserer Diözese diese schmerzliche, aber notwendige Entscheidung mittragen als Ausdruck unserer Verantwortung und unserer Solidarität zum Wohl der ganzen Gesellschaft. Mögen wir in dieser schwierigen Zeit neu entdecken, wie wichtig die Gemeinschaft der Gläubigen ist, das gemeinsame Hören des Wortes Gottes, die Feier der Eucharistie und der übrigen Sakramente. Ich empfehle das persönliche Gebet und das Gebet in unseren Familien. Die Kirchen sind offen und laden ein zum Verweilen und zum Gebet vor dem Allerheiligsten. Möge diese Fastenzeit, die durch die gegenwärtige Herausforderung einen ganz besonderen Akzent bekommt, unseren Hunger nach der Begegnung mit dem Herrn in seinem Wort und in seiner Eucharistie größer machen. In diesem geistlichen Anliegen werde ich jeden Tag für die ganze Diözese die Hl. Messe feiern. Ich bitte auch alle Priester, in geistlicher Verbundenheit mit allen Gläubigen die Eucharistie zu feiern.
Das Evangelium des 2. Fastensonntags gipfelt in der Zusage: ‚Dieser ist mein geliebter Sohn, an dem ich Wohlgefallen gefunden habe; auf ihn sollt ihr hören.‘ (Mt 17,5). Möge es uns geschenkt sein, auf IHN zu hören – gerade auch in dieser Herausforderung und unter diesen Bedingungen.
Wir sind im Gebet und in der Hoffnung verbunden mit allen Kranken, mit ihren Angehörigen und mit den vielen, die ihnen menschlich, medizinisch und geistlich zur Seite stehen. Unser Gebet soll auch allen gelten, die in dieser Herausforderung eine besondere soziale, medizinische und politische Verantwortung tragen.
Einen hoffnungsvollen Weg auf Ostern zu: über das Kreuz zur Auferstehung.“

Ivo Muser
Bischof

Eugen Runggaldier
Generalvikar

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